Wissenswertes

Vor Behandlungsbeginn

Vor Behandlungsbeginn steht der Besuch bei dem Arzt Ihres Vertrauens, da wir für die Therapie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung benötigen. Diese können sowohl Fach- als auch Allgemeinmediziner ausstellen.

Schildern Sie dort Ihre aktuelle Problematik (oder die Ihres Angehörigen). Hilfreich hierfür können auch Notizen und /oder kurze Stellungnahmen von Kindergarten bzw. Schule sein.

Praxis, Hausbesuch, Schule, Kindergarten

Nach ärztlicher Verordnung wird die Behandlung auch in Form eines Hausbesuchs durchgeführt. In Absprache mit den Krankenkassen können die Therapien auch in Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen durchgeführt werden.

Gespräch mit der Krankenkasse

Fragen sie Ihre Krankenkasse. Auch nach der letzten Gesundheitsreform stehen Ihnen eine bestimmte Anzahl von Therapieeinheiten, je nach Indikation, zur Verfügung.

Ergotherapeutischer Befund

In den ersten Behandlungseinheiten wird der ergotherapeutische Befund erstellt. Hierfür kommen strukturierte Beobachtungen, Sreenings und Tests zum Einsatz. Wenn erforderlich, werden Befunde anderer Institutionen wie Fachkliniken oder Beratungsstellen hinzugezogen.

Das weitere Vorgehen wird nach der Erläuterung der Befunde mit Ihnen abgesprochen, die individuellen Ziele werden formuliert und der Behandlungsplan wird erstellt.

Berichte an den Arzt

Nach einigen Therapieeinheiten erhält Ihr Arzt einen Bericht.

Die Therapie erfolgt nach Verordnung des Arztes. Das ist in der Regel eine Einzeltherapie in 30/45/60 Minuten, je nach Indikation. Bei entsprechenden Zielen kann auch eine Parallelbehandlung stattfinden.

Für Rückfragen sind wir jederzeit telefonisch erreichbar.
Telefon: 0 27 61 / 13 17

Termine nach Vereinbarung. Alle Kassen.